Aktueller Bearbeitungsstand:
    Das Umweltbundesamt (UBA) prüft aktuell Anträge für das Quotenjahr 2026 mit Eingangsdatum bis einschließlich 23. Juli 2026.
    Beauftragung nur für das aktuelle Kalenderjahr
    Garantierte Auszahlung
    Beantragung für Ladestrom 2026 vom 01.01.2027 bis 31.01.2027

    Tagesaktuelle THG-Prämien für Ihren öffentlichen Ladestrom.

    Als Betreiber von öffentlichen Ladepunkten profitieren Sie von unseren tagesaktuellen THG-Prämien. Sichern Sie sich jetzt attraktive Zusatzerlöse für Ihren gemeldeten Entnahmestrom. Wir kümmern uns um die gesamte Abwicklung bis hin zur zuverlässigen Echtzeitauszahlung Ihrer THG-Prämien nach der Zertifizierung durch das Umweltbundesamt (UBA).

    Tagesaktuelle THG-Prämie für Ladestrom 2026

    Stand: 06.10.2026, 06:41 Uhr

    Ladestrom aus öffentl. Netz

    Ihr Auszahlungsbetrag bei heutiger UBA-Zertifizierung:

    170,80 €/ MWh

    Bei Steuerpflicht zzgl. MwSt.

    Jetzt Anfrage stellen

    Transparente Preisentwicklung

    Verfolgen Sie die Entwicklung unserer THG-Prämie für Ladestrom über das gesamte Quotenjahr 2026 – von der ersten Preisfeststellung bis heute. Wir zeigen Ihnen immer unseren Marktpreis – ohne versteckte Kosten.

    Verlauf THG-Prämie Ladestrom 2026

    Auszahlungsbetrag Ladestrom aus öffentlichem Netz (€ / MWh)

    THGaktuell Logo

    So einfach geht's

    In nur 4 Schritten zur THG-Prämie für Ladestrom. Komplett digital und ohne Papierkram bis hin zur Echtzeitüberweisung.

    01

    Dokumente hochladen

    Laden Sie die Angaben zu Ihren Ladepunkten sowie Ladestromprotokolle/-abrechnungen hoch.

    02

    Prüfung & Antragstellung

    Wir prüfen Ihre Daten und stellen für Sie den Antrag Ihrer THG-Quote beim Umweltbundesamt (UBA).

    03

    Prämienhöhe festlegen

    Die THG-Prämie richtet sich nach dem Ausstellungsdatum und der zertifizierten Ladestrommenge des UBA-Zertifikats.

    04

    Auszahlung erhalten

    Die ermittelte THG-Prämie wird auf Basis des UBA-Zertifikats in Echtzeit an Sie ausgezahlt.

    Was ist die THG-Prämie für Ladestrom?

    Die THG-Prämie für Ladestrom ist eine gesetzlich geregelte Vergütung aus der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) nach § 37a BImSchG und der 38. BImSchV. Betreiber öffentlich zugänglicher Ladesäulen reichen die geladene Strommenge einmal jährlich beim Umweltbundesamt (UBA) ein und vermarkten sie über THGaktuell – inklusive Anmeldung, Einreichung und Auszahlung.

    Jetzt starten und profitieren

    Bereit für Ihre THG-Prämie?

    Sichern Sie sich jetzt Ihre tagesaktuelle THG-Prämie in nur 2 Minuten und freuen Sie sich auf eine schnelle Auszahlung nach UBA-Bestätigung.

    Häufige Fragen zur THG-Prämie für Ladestrom

    Alles Wichtige zu Ladesäulenverordnung, UBA-Einreichung und Auszahlung der THG-Prämie 2026.

    Welche Ladesäulen sind prämienberechtigt?

    Prämienberechtigt sind Ladesäulen und Ladepunkte in Deutschland, die der Ladesäulenverordnung (LSV) entsprechen und bei der Bundesnetzagentur als „öffentlich zugänglich" angemeldet sind. Das umfasst klassische öffentliche Ladeparks genauso wie Ladepunkte auf Firmengeländen, Hotel- oder Einzelhandelsparkplätzen, sofern sie für Dritte nutzbar sind. Private Wallboxen ohne öffentliche Zugänglichkeit sind nicht prämienberechtigt.

    Wie hoch ist die THG-Prämie pro geladener kWh?

    Die Höhe der THG-Prämie hängt vom tagesaktuellen Marktpreis für THG-Quoten und der Stromquelle ab. Für Ladestrom aus dem öffentlichen Netz gilt der Basissatz, für Strom aus Photovoltaik, Wind an Land und Wind an See mit entsprechenden Herkunftsnachweisen werden deutlich höhere Prämien gezahlt. Die Vergütung wird je Megawattstunde (1 MWh = 1.000 kWh) ausgewiesen. Aktuelle Prämien: Öffentl. Netz 170,80 € / MWh · Photovoltaik 371,75 € / MWh · Wind an Land 392,76 € / MWh · Wind an See 397,04 € / MWh (Stand: 06.10.2026, 06:41 Uhr, Quelle: Umweltbundesamt (UBA)).

    Wie melde ich meine Ladesäule bei den Behörden an?

    Damit Ihre Ladesäule prämienberechtigt ist, muss sie bei der Bundesnetzagentur registriert und als „öffentlich zugänglich" gemeldet sein.

    Für wen lohnt sich die THG-Prämie für Ladestrom?

    Die THG-Prämie lohnt sich für alle Betreiber gewerblicher oder öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in Deutschland: Unternehmen mit E-Auto-Flotte, Kommunen, Stadtwerke, Hotels, Einzelhandel, Parkhäuser, Autohäuser, Tankstellen, Hersteller und Betreiber von Ladeparks. Je mehr Standorte und Ladepunkte, desto höher die jährlichen Zusatzerlöse.

    Gilt die Prämie deutschlandweit?

    Ja, die THG-Prämie für Ladestrom wird bundesweit in Deutschland gezahlt – von Schleswig-Holstein bis Bayern, von Nordrhein-Westfalen bis Sachsen. Wir betreuen Betreiber von Ladeinfrastruktur im gesamten Bundesgebiet und Kunden mit mehreren Standorten über Landesgrenzen hinweg.

    Wann wird die THG-Prämie ausgezahlt?

    Nach Einreichung der geladenen Strommengen beim Umweltbundesamt und Zertifizierung durch das UBA wird die THG-Prämie über die Quotenverpflichteten an THGaktuell gezahlt und von uns an Sie weitergeleitet – in der Regel jährlich, auf Wunsch mit transparenter Dokumentation und regelmäßigem Belegversand.

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    Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Ladeinfrastruktur in zusätzliche Erlöse verwandeln. Wir melden uns mit einem individuellen Angebot bei Ihnen.

    Eine grobe Schätzung reicht aus – wir klären Details im Gespräch.